Diese abstrakten Überlegungen lassen sich durchaus konkret nachvollziehen. Denn für jedes Begründungsverhältnis gilt, dass durch den Grund etwas hervorgebracht wird, das Begründete, und dadurch zugleich ein von ihm Unterschiedenes in Existenz gesetzt wird. Auf den hier eigentlich namhaft zu machenden Unterschied zwischen Grund und Ursache kommt es Hegel nicht an. An dieser Stelle geht es allein um das Begründete, das sich als solches nicht ohne den Grund denken lässt, der insofern nicht einfach verschwindet, sondern als im Begründeten bzw. der Existenz aufgehoben zu denken ist. In der Enzyklopädie (§ 123) bezeichnet Hegel die „Existenz“ daher auch als die „unmittelbare Einheit der Reflexion-in-sich und der Reflexion-in-Anderes“, weil alles Existierende sowohl Begründendes als auch Begründetes sei.